Entlassung von sowjetrussischen Zivilarbeitern.

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26.02.1943 
075/0954a.jpg 
Entlassung von sowjetrussischen Zivilarbeitern. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Niederhagen, Herzogenbusch, Ravensbrück, LublinReichssicherheitshauptamt hat angeordnet, daß sowjetrussische Zivilarbeiter (Ostarbeiter) abgesehen von ganz besonderen Ausnahmen, aus dem Konzentrationslager nicht mehr zu entlassen sind. Auf die bisherige Regelung Ostarbeiter nach einer bestimmten Zeit aus dem Konzentrationslager zu entlassen und an ihre Arbeitsplätze zurückzubringen, wird mit Rücksicht auf die in den Konzentrationslagern laufenden Rüstungsprogramme verzichtet. 
Schreiben Reichssicherheitshauptamt - IV D5-5264/43 vom 20.02.1943 

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