"Adressat: LS-Orte I. Ordnung DüsseldorfOben genannter Erlaß bezieht sich nicht auf die jugendlichen LSP-Angehörigen, die zum aktiven Dienst in der LS-Polizei eingezogen sind. Sie unterliegen wie alle anderen Angehörigen der LSP der SS- und Polizeigerichtsbarkeit."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "25.02.1943" . "Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände."@deu . . . . "Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände."@deu . .