Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_0913a_jpg an entity of type: Record

09.02.1943 
075/0913a.jpg 
Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte. 
Art: Fotokopie vom Original 
Zu achten ist auch, daß sich Betriebe nicht eigenmächtiger ungesetzlicher Zwangsmaßnahmen gegenüber ausld. Arbeitern bedienen. Massenflucht, Streik, Massenarbeitsniederlegungen sind den Ortspolizeibehörden der Geheimen Staatspolizei direkt zu melden. Anzeigen über vertrgsbrüchige deutsche Staatsangehörige sind dem zuständigen Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit vorzulegen. 

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