Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte.

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Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte. 
Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte. 
09.02.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Alle Kreis- und Ortspolizeibehörden Reg.-Bez. Köln und Aachen, Regierungspräsident Köln und Aachen, Staatspolizei-Außenst. Aachen und BonnNach Übereinkunft des Reichsführers-SS mit dem GBA (Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz) sind sämtliche Anzeigen gegen ausl. Arbeiter wegen Vertragsbruch von der Geheimen Staatspolizei zu bearbeiten. Die Betriebe erstatten Auszüge bei den Ortspolizeibehörden die sofort Ermittlungen durchführen und der Kreispolizeibehörde vorlegen; die in leichteren Fällen im Auftrag der Gestapoleitst. Köln, Verwarnung oder Erziehungshaft bis zu drei Tagen anordnet. In schweren Fällen ordnet Geheime Staatspolizei Schutzhaft, AFL- oder Konzentrationslager-Haft an. 

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