Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_0911a_jpg an entity of type: Record

09.02.1943 
075/0911a.jpg 
Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arbeitskräfte. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Alle Kreis- und Ortspolizeibehörden Reg.-Bez. Köln und Aachen, Regierungspräsident Köln und Aachen, Staatspolizei-Außenst. Aachen und BonnNach Übereinkunft des Reichsführers-SS mit dem GBA (Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz) sind sämtliche Anzeigen gegen ausl. Arbeiter wegen Vertragsbruch von der Geheimen Staatspolizei zu bearbeiten. Die Betriebe erstatten Auszüge bei den Ortspolizeibehörden die sofort Ermittlungen durchführen und der Kreispolizeibehörde vorlegen; die in leichteren Fällen im Auftrag der Gestapoleitst. Köln, Verwarnung oder Erziehungshaft bis zu drei Tagen anordnet. In schweren Fällen ordnet Geheime Staatspolizei Schutzhaft, AFL- oder Konzentrationslager-Haft an. 

blank nodes

data from the linked data cloud