"Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland, Norwegen und staatenlos, sind in die im dortigen Bereich getroffenen Maßnahmen gegen Juden einzubeziehen.Juden anderer Länder dürfen in die Maßnahmen nicht einbezogen werden.Zusatz: für Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau und Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG in Krakau.Auf Erlaß vom 30.09.1942 - IV B 4 a 3346/42g (1424) wird hingewiesen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "1.1943"^^ . "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten."@deu . . . . "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten."@deu . .