Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.

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Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten. 
Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten. 
xsd:decimal 1.1943 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland, Norwegen und staatenlos, sind in die im dortigen Bereich getroffenen Maßnahmen gegen Juden einzubeziehen.Juden anderer Länder dürfen in die Maßnahmen nicht einbezogen werden.Zusatz: für Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau und Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG in Krakau.Auf Erlaß vom 30.09.1942 - IV B 4 a 3346/42g (1424) wird hingewiesen. 

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