Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
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Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
@deu
Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
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xsd:decimal
1.1943
Art: Fotokopie einer Abschrift
@deu
Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland, Norwegen und staatenlos, sind in die im dortigen Bereich getroffenen Maßnahmen gegen Juden einzubeziehen.Juden anderer Länder dürfen in die Maßnahmen nicht einbezogen werden.Zusatz: für Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau und Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG in Krakau.Auf Erlaß vom 30.09.1942 - IV B 4 a 3346/42g (1424) wird hingewiesen.
@deu