Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_0878a_jpg an entity of type: Record
Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
Behandlung von Juden ausländischer Staatsangerhörigkeit im GG und den besetzten Ostgebieten.
xsd:decimal
1.1943
Art: Fotokopie einer Abschrift
Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Sowjetrussland, Norwegen und staatenlos, sind in die im dortigen Bereich getroffenen Maßnahmen gegen Juden einzubeziehen.Juden anderer Länder dürfen in die Maßnahmen nicht einbezogen werden.Zusatz: für Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau und Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG in Krakau.Auf Erlaß vom 30.09.1942 - IV B 4 a 3346/42g (1424) wird hingewiesen.