"In 9 Abschnitten werden Richtlinien gegeben über die Nichteinrechnung der in die Zeit des Kriegszustandes fallenden Vollzugszeit in die Strafzeit.(Anlage zu 319, Folio 335)."@deu . "Art: Vervielfältigung/Abschrift"@deu . "27.01.1943" . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877)."@deu . .