Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877).
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Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877).
Nicht angeführt (Richtlinien für die Anwendung des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat vom 11.06.1940 (RG Folio IS. 877).
27.01.1943
Art: Vervielfältigung/Abschrift
In 9 Abschnitten werden Richtlinien gegeben über die Nichteinrechnung der in die Zeit des Kriegszustandes fallenden Vollzugszeit in die Strafzeit.(Anlage zu 319, Folio 335).