"Adressat: Alle Behörden,nachrichtlich an das Hauptamt SS-GerichtStrafbare Handlungen eines Pol.-Angehörigen stellen im Allgemeinen zugleich ein Dienstvergehen dar. Der strafrechtlichen Verurteilung folgt daher im Regelfalle noch die dienststrafrechtliche Ahndung des Vergehens.(weitere Angaben hierzu)."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Dienststrafrechtliche Ahndung strafrechtlicher Handlungen."@deu . . . . "Dienststrafrechtliche Ahndung strafrechtlicher Handlungen."@deu . .