Durchführungsbestimmungen für Exekutionen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_0843a_jpg an entity of type: Record
Durchführungsbestimmungen für Exekutionen.
Durchführungsbestimmungen für Exekutionen.
22.01.1943
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Herzogenbusch, Kriegsgefangenenlager LublinDie neugefassten Durchführungsbestimmungen für Exekutionen werden zur genauesten Bearbeitung übersandt. Die bisher gültigen Bestimmungen sind sofort hierher zurückzugeben. Für die Vollstreckung von Todesurteilen gegen Frauen hat Reichsführer-SS angeordnet, daß deutsche Frauen der deutschen Justiz zu übergeben sind und ausländische Frauen im vereinfachten Verfahren wie Sowjetrussen und Juden hingerrichtet werden. Reichsführer-SS wünscht, daß verurteilte Frauen von der beabsichtigten Strafvollstreckung vorher nichts merken.