"19.01.1943" . "Adressat: Reichssicherheitshauptamt, SS-Gruf. Müller u. a.Der Reichsführer-SS hat angeordnet, daß zu jeder öffentlichen Bekanntgabe einer ohne gerichtliches Todesurteil erfolgenden Hinrichtung seine Genehmigung erforderlich ist.(Siehe auch I371, Folio 145, 147)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . . "Veröffentlichung von Hinrichtungen ohne Gerichtsurteile."@deu . . . "Veröffentlichung von Hinrichtungen ohne Gerichtsurteile."@deu .