"5) Um Doppelzahlungen zu vermeiden, ist auf allen Endabrechnungen zu bescheinigen, dass alle Abschlagszahlungen abgerechnet worden sind.Die Durchführung vorstehender Anordnungen ist hierher zu melden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "18.01.1943" . "Örtliche Überprüfung der Verwaltungen und Standorte."@deu . . . . "Örtliche Überprüfung der Verwaltungen und Standorte."@deu . .