"2) Bewilligte Schwerarbeiterzulage für Häftlinge sind zu belegen durch eine Abschrift der jeweils gültigen Genehmigungsverfügung des Gewerbeaufsichtsamtes.3) Eine Anzahl von SS-Angehörigen sind als Facharbeiter zu Rüstungsfirmen abgestellt. Die Firmen haben für diese 2/3 der zuständigen Löhne zu zahlen. Diese Zahlungen erfolgen nur schleppend und hierfür sind jetzt Überwachungslisten zu führen.4) Es werden immer noch Ausgaben geleistet, die nicht kriegsbedingt sind, z. B. für die Beschaffung von Bildern für Unterkünfte. Das ist abzustellen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "18.01.1943" . "Örtliche Überprüfung der Verwaltungen und Standorte."@deu . . . . "Örtliche Überprüfung der Verwaltungen und Standorte."@deu . .