Staatspolizeiliche Maßnahmen gegen fremdvölkische Arbeiter.

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Staatspolizeiliche Maßnahmen gegen fremdvölkische Arbeiter. 
Staatspolizeiliche Maßnahmen gegen fremdvölkische Arbeiter. 
07.01.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Ortspolizeibehörden im Reg.-Bez. Köln und Aachen, nachrichtlich Regierungspräsidenten und Landräte in Köln und Aachen. Außendienstst. Bonn und AachenAb sofort werden gegen alle männlichen Ostarbeiter, oder fremdvölkischen Arbeiter welche flüchtig oder vertragsbrüchig geworden sind und nicht den verbündeten, befreundeten oder neutralen Staaten angehören, schärfste staatspolizeiliche Maßnahmen ergriffen. Solche Personen - über 18 Jahre und arbeitsfähig - sind zunächst bis 31.01.1943 der Geheimen Staatspolizei unter Beifügung einer Anzeige vorzuführen.Anweisungen für Ortspolizeibehörden.Landrat in Monschau gibt weiter an Bürgermeistr. usw. 

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