"Zu folgenden Punkten werden genaue Anweisungen gegeben:I. Vorbehandlung.II. Befehlsdurchgabe.III. Durchführung der Exekution (im Lager, außerhalb des Lagers).IV. Weitere Massnahmen.V. Presseveröffentlichungen.VI. Geltungsbereich."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "06.01.1943" . "Durchführungsbestimmungen für Exekutionen."@deu . . . . "Durchführungsbestimmungen für Exekutionen."@deu . .