Außerehelicher Verkehr jüd. Mischlinge 1. Grades mit Deutschblütigen.
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Außerehelicher Verkehr jüd. Mischlinge 1. Grades mit Deutschblütigen.
Außerehelicher Verkehr jüd. Mischlinge 1. Grades mit Deutschblütigen.
20. Jahrhundert (1942)
Art: Fotokopie einer Abschrift
Den jüd. Mischlingen ist die Lösung des Verhältnisses aufzugeben. Bei Nichtbeachtung ist Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.Haben sich die Mischlinge mit verheirateten Frauen eingelassen, deren Ehemänner im Felde stehen, ist unmittelbar Einweisung in ein Konzentrationslager zu beantragen.Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 ist erwähnt.