"Reichsführer-SS hat den Grundsatz ausgesprochen, daß es die Pflicht eines Disziplinarvorgesetzten sei, bei Angelegenheiten, in denen er selbst verwickelt ist, jede Tätigkeit abzulehnen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Vornahme von Ermittlungshandlungen durch Disziplinarvorgesetzte."@deu . . . . "Vornahme von Ermittlungshandlungen durch Disziplinarvorgesetzte."@deu . .