"Dort. Schr. vom 14.12.1942, Adj. / SS-Gr. Nr. 801/42"@de . "21.12.1942" . . "Adressat: BdO, MünsterSobald die Bedeutung der Gerichtsoffiziere innerhalb der Orpo durch das Hauptamt SS-Gericht geklärt ist, werden sie vereidigt. Bis dahin ist von einer Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen durch die neubestellten Gerichtoffiziere abzusehen."@de . . . . . "075/0731a.jpg" . . . "Bestellung und Vereidigung der Gerichtsoffiziere."@de . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de .