"Die Truppe ist berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es zum Erfolg führt.Kein in der Bandenbekämpfung eingesetzter Deutscher darf wegen seines Verhaltens im Kampf gegen die Banden disziplinarisch oder kriegsgerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden."@deu . "Art: Vervielfältigung/Abschrift"@deu . "16.12.1942" . "Nicht angeführt (Bandenbekämpfung)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Bandenbekämpfung)."@deu . .