"Adressat: Kommandant Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, RavensbrückKommandeur der Sicherheitspolizei Krakau hat mit Rundschreiben vom 25.11.1942 Az IV C 2 5974/42-an die Kommandant der o.a. Konzentrationslager das Ersuchen gestellt, bei Todesfällen von Häftlinge möglichst immer die Angehörigen durch das Lagertelefrafisch zu verständigen. Diesem Ersuchen ist Keinesfalls stattzugeben.Es ist strikt nach dem Befehl Reichsführer-SS vom 21.05.1942 S IV C 2 Allgemein Nr. 40454, wonach lediglich die Einweisungsstellen zu benachrichtigen sind, zu verfahren."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "14.12.1942" . "Benachrichtigung der Angehörigen verstorbener Schutzhäftlinge."@deu . . . . "Benachrichtigung der Angehörigen verstorbener Schutzhäftlinge."@deu . .