Prügelstrafen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0684a_jpg an entity of type: RecordSet

05.12.1942 
075/0684a.jpg 
Prügelstrafen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen und Kriegsgefangenenlager LublinReichsführer-SS hat angeordnet, daß Prügelstrafen in Zukunft nur als letztes Mittel anzuwenden sind. Sind daher nur zu beantragen a) wenn alle anderen Strafmittel nicht gefruchtet haben.b) aus Abschreckungsgründen, hier aber auch nur dann, wenn der Fall exemplarisch geahndet werden muss. Reichsführer-SS hat darauf hingewiesen, daß Prügelstrafen kein Instrument für veranwortl. Kommandanten und Aufseher sind, die zu faul oder unfähig sind zu erziehen. Der Sinn und Zweck der Prügelstrafe war bisher nicht richtig erkannt worden. 
Reichsführer-SS Tagebuchnummer II 441/41 RFV vom 15.11.1942 

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