Einweisung von verwahrlosten Kindern und Jugendlichen polnischen Volkstums in das Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt.
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Einweisung von verwahrlosten Kindern und Jugendlichen polnischen Volkstums in das Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt.
Einweisung von verwahrlosten Kindern und Jugendlichen polnischen Volkstums in das Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt.
28.11.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Polnischen Volkstums errichtete Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt eröffnet.Einstweilen sind kriminelle oder sonst verwahrloste junge Polen beiderlei Geschlechts im Alter von 8-16 Jahren, die keine ausreichende häusliche Erziehung haben, sodass ihre polizeiliche Unterbringung dringend erforderlich ist, einzuweisen, weil sie durch ihr Verhalten deutsche Kinder in ihrer Entwicklung gefährden oder weitere kriminelle Handlungen befürchten lassen.Genaue Anordnungen hierzu.