"Soweit für diese Juden Schutz- bzw. Vorbeugungshaft durch das Amt IV C 2 oder Amt V angeordnet war, sind in diesen Listen die betreffenden Namen mit Rotstift zu unterstreichen und dabei die Haftnummer des Amtes IV bzw. V anzugeben. Die Listen sind geordnet nach Todestagen zu erstellen und nach Monatsende zum 3. des folgenden Monats hier vorzulegen. Schnellbriefe und Abschlussberichte über Todesfälle fallen weg. 2) Todesfälle über alle anderen Häftlinge sind lediglich mit dem bisher verwandten Formblatt dem Reichssicherheitshauptamt und dem Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in einfacher Form einzureichen. In allen Fällen ist es gleich, ob es sich um natürliche oder unnatürliche Todesfälle handelt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "21.11.1942" . "Meldeverfahren bei Todesfällen in Konzentrationslagern."@deu . . . . "Meldeverfahren bei Todesfällen in Konzentrationslagern."@deu . .