Meldeverfahren bei Todesfällen in Konzentrationslagern.
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21.11.1942
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Meldeverfahren bei Todesfällen in Konzentrationslagern.
Art: Fotokopie vom Original
Die unmittelbare Benachrichtigung der Einweisungsstellen zwecks Verständigung der Angehörigen bleibt unberührt. Das bisherige Meldeverfahren über Todesfälle von sowjetischen Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern erfährt keine Änderung. Die Lagerkommandanten sind dafür verantwortlich, dass trotz der Änderung keine Meldung vergessen wird und dass auch das Menschenleben eines jeden Verbrechers verantwortet werden muss.