Nicht angeführt (Richtlinien für die Überwachung fremdvölkischer Arbeitskräfte zur Begegnung volkspolizeilicher Gefahren.) Anlage zu 319, Folio 198-202.
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Nicht angeführt (Richtlinien für die Überwachung fremdvölkischer Arbeitskräfte zur Begegnung volkspolizeilicher Gefahren.) Anlage zu 319, Folio 198-202.
Nicht angeführt (Richtlinien für die Überwachung fremdvölkischer Arbeitskräfte zur Begegnung volkspolizeilicher Gefahren.) Anlage zu 319, Folio 198-202.
20. Jahrhundert (17.11.1942)
Art: Vervielfältigung
Es werden Parteigenossen zur Mitarbeit unter polizeilicher Leitung herangezogen.Der Einsatz erfolgt zur Verhinderung eines unerwünschten bzw. verbotenen Umgangs mit fremdvölkischen Arbeitskräften.Massnahmen sind auf bestimmte Gruppen fremdvölkischer Arbeitskräfte begrenzt und beschränken sich ausschliesslich auf Beobachtung.