Nicht angeführt (Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arb.-Kräfte).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0634a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arb.-Kräfte). 
Nicht angeführt (Bekämpfung des Arbeitsvertragsbruchs ausl. Arb.-Kräfte). 
16.11.1942 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenNachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt, Verteiler B, Höheren SS- und Polizeiführer, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(L) A, Kripo(leit)stellenWenn bei Arb.-Vertragsbruchs eine Anzeige erforderlich ist, wird entschieden werden, ob:a) ein Einschreiten mit Staatspolizei-Maßnahmen erforderlich ist, oderb) der Vorgang mit dem Erörterungsergebnis an den Reichstreuhändler der Arb. übergeben wird. 

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