Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.

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Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker. 
Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker. 
05.11.1942 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: die Höheren SS- und Polizeiführer, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Leiter der Staatspolizei(leit)stellen, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Leiter der Kripo(leit)stellen, die Leiter der Sicherheitsdienst(leit)abschnitte.Nachrichtl. den Ämtern I, III, IV und VDer Reichsführer-SS hat mit Reichsjustizminister Thierack vereinbart, dass die Justiz auf die Durchführung ordentlicher Strafverfahren gegen Polen und Angehörige der Ostvölker verzichtet. Diese fremdvölkischen Personen sollen zukünftig der Polizei übergeben werden.Begründung hierzu. 

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