Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
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Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
05.11.1942
Art: Vervielfältigung
Adressat: die Höheren SS- und Polizeiführer, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Leiter der Staatspolizei(leit)stellen, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Leiter der Kripo(leit)stellen, die Leiter der Sicherheitsdienst(leit)abschnitte.Nachrichtl. den Ämtern I, III, IV und VDer Reichsführer-SS hat mit Reichsjustizminister Thierack vereinbart, dass die Justiz auf die Durchführung ordentlicher Strafverfahren gegen Polen und Angehörige der Ostvölker verzichtet. Diese fremdvölkischen Personen sollen zukünftig der Polizei übergeben werden.Begründung hierzu.