Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
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Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ostvölker.
05.11.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Höheren SS- und Polizeiführer, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Staatspolizei(leit)stellen, die Kommandeure der Sicherheitspolizei, die Kripo(leit)stellen, die Sicherheitsdienst-(Leit)-Abschnitte.Nachrichtlich den Ämtern I, III, IV und VDie Justiz verzichtet auf die Durchführung ordentlicher Strafverfahren gegen Polen und Angehörige der Ostvölker, sie sollen der Polizei abgegeben werden.Polen und Angehörige der Ostvölker sind fremdvölkische und rassisch minderwertige Menschen, die einem anderen Strafrecht zu unterstellen sind als deutsche Menschen.