Paketsendungen an Häftlinge.

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Paketsendungen an Häftlinge. 
Paketsendungen an Häftlinge. 
29.10.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original 
Adressat: Reichssicherheitshauptamt Gruf. Müller, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D Brigf. Glücks1. Ich genehmige ab sofort, dass Häftlinge Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen empfangen dürfen.2. Die Anzahl der Pakete ist unbeschränkt. Sie müssen jedoch am gleichen oder folgenden Tage verzehrt werden. Sonst erfolgt Verteilung auch an andere Häftlinge3. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Häftlinge, die die Möglichkeit haben, sich Pakete schicken zu lassen4. SS die sich an solchen Paketen vergreift, wird mit dem Tode bestraft.5. Missbraucht ein Häftling solche Paketesendungen für das Durchbringen von Kassibera, Werkzeug u. a., so wird er mit dem Tode bestraft und seine Baracke erhält 3 Monate Paketverbot. 

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