Strafrechtspflege gegen Schutzangehörige.

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Strafrechtspflege gegen Schutzangehörige. 
Strafrechtspflege gegen Schutzangehörige. 
23.10.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen, die Kripo(leit)stellen.Nachrichtlich an: das Reichssicherheitshauptamt, Ämter III, IV, V; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei; die Einsatzgruppen und Einsatzkds. in den besetzten Ostgebieten; die Kommandeure der Sicherheitspolizei; den Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Brüssel, die Sicherheitsdienst-(Leit-)AbschnitteEs wird angestrebt, die Strafrechtspflege gegen Schutzangehörige aus der Zuständigkeit der Justiz in die Zuständigkeit der Polizei zu überführen. Hierbei sollen alle fremdvölkischem Elemente, die sich in Deutschland aufhalten, den Schutzangehörigen gleichgestellt werden.Weitere Anordnungen hierzu. 

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