Nicht angeführt (Behandlung der Arb.-Kräfte aus den Balkanländern, hier: Aufhebung des Geschlechtsverkehrsverbotes für Arb.-Kräfte aus Lettland und Estland).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0572a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Behandlung der Arb.-Kräfte aus den Balkanländern, hier: Aufhebung des Geschlechtsverkehrsverbotes für Arb.-Kräfte aus Lettland und Estland). 
Nicht angeführt (Behandlung der Arb.-Kräfte aus den Balkanländern, hier: Aufhebung des Geschlechtsverkehrsverbotes für Arb.-Kräfte aus Lettland und Estland). 
23.10.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Riga, Kommandeur der Sicherheitspolizei in Kauen, Riga und Reval, alle Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, Sicherheitsdienst-(L) A.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt-Verteiler B, Höheren SS- und Polizeiführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei außer Riga, Kommandeur der Sicherheitspolizei außer Kauen, Riga und RevalDas Verbot des Geschlechtsverkehrs zwischen lettischen und estnischen Arb. mit Deutschen wird aufgehoben. Der Geschlechtsverkehr ist weiterhin unerwünscht. 

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