Unterstellung der LS-Pol. unter die vorl. Dienststrafordnung für Polizeitruppen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0549a_jpg an entity of type: Record

14.10.1942 
075/0549a.jpg 
Unterstellung der LS-Pol. unter die vorl. Dienststrafordnung für Polizeitruppen. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen pp., BdO, MünsterIn der oben genannten Verf. ist in der Aufstellung der Kommandeur der F. Sch. P. nicht aufgeführt. Es ist zu klären, ob dem Kommandeur der F. Sch. P. Dienstgewalt gegenüber der F. und E.-Einheiten in der LS-Pol. zusteht. 
Erlaß des Reichsführers-SS vom 08.08.1942 (I149, Folio 48) Verf. des Polizeipräsidenten vom 01.09.1942, S-Lu. 2-I-54, 48 

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