Vermerk"Ungeeignet für den Osteinsat".

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0541a_jpg an entity of type: RecordSet

08.10.1942 
075/0541a.jpg 
Vermerk"Ungeeignet für den Osteinsat". 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: höhere VerwaltungsbehördenLandräte des BezirksOberbürgermeister in TrierSS- und Polizeiangehörige, die in den eingegliederten Ostgebieten, im GG oder in den besetzten Ostgebieten, durch undiszipliniertes Verhalten gegen ihre Pflichten verstoßen, sind als"ungeeignet für den Osteinsat" zu bezeichnen.Diese Entscheidung fällt nur Reichsführer-SS.Mit Begleitschr. des Regierungspräsidenten Trier vom 17.10.1942. 

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