Nicht angeführt (Behandlung arbeitsvertragsbrüchiger italienischer Arbeitskräfte).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0540a_jpg an entity of type: Record
07.10.1942
075/0540a.jpg
Nicht angeführt (Behandlung arbeitsvertragsbrüchiger italienischer Arbeitskräfte).
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, Sicherheitsdienst-(L) A.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt-Vert. B, Höheren SS- und Polizeiführer, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag, Straßburg und MetzWieder ergriffene italienische Arb. dürfen nach einer Verwarnung durch die Sicherheitspolizei an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Im Wiederholungsfall werden sie zur Bestrafung nach Italien abgeschoben.
Erlaß - IV D Nr. 65/41 (ausl. Arb.) vom 19.11.1941 (435, Folio 1-3)