"Der Erlaß des Reichsführers-SS vom 08.08.1942 (I149, Folio 48) bekanntgegeben durch Erlaß, Chef der Orpo, vom 15.08.1942 O-Kommando II P I (1c) 248/42 III (I149, Folio 46-47) gilt nicht für die Landwacht, da diese nicht als ein Hilfsverband der Orpo angesehen werden kann."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände."@deu . . . . "Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände."@deu . .