Ausbürgerung von jüdischen Mischlingen und Angehörigen von Juden.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0506a_jpg an entity of type: Record

19.09.1942 
075/0506a.jpg 
Ausbürgerung von jüdischen Mischlingen und Angehörigen von Juden. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen.nachrichtlich: Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(Leit)-Abschnitte1) Nicht jüdische Ehefrauen können ohne Weiteres zur Ausbürgerung vorgeschlagen werden, wenn eine Trennung vom jüdischen Ehemann abgelehnt wird.2) Mischlinge 1. Grades können ebenfalls ohne Weiteres vorgeschlagen werden. Von der Ausbürgerung ist nur abzusehen, wenn der Mischling sich erkennbar für das Deutsche Reich einsetzt.3) Mischlinge 2. Grades. Ein geringer Verstoss gegen die Pflichten gegenüber Volk und Reich genügt um die Ausbürgerung zu begründen. 
Runderlass vom 09.12.1941 - IIA 5 Nr. 230V/41-212 

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