Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.

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16.09.1942 
075/0486a.jpg 
Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
12. Reichsführer-SS weist auf SS-Ostuf. Reichsgerichtsrat Altstötter, Landgerichtspräs. Stepp und Generalstaatsanwalt Jung hin.13. Reichsführer-SS will, daß Staatsanwaltschaft an Polizei übergeben. Wird abgelehnt.14. Juden, Polen, Zigeuner, Russen und Ukrainer sollen nicht mehr, soweit es sich um Strafsachen handelt, von ordentlichen Gerichten abgeurteilt werden, sondern durch den Reichsführer-SS erledigt werden. 

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