Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0486a_jpg an entity of type: RecordSet
16.09.1942
075/0486a.jpg
Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.
Art: Fotokopie einer Abschrift
12. Reichsführer-SS weist auf SS-Ostuf. Reichsgerichtsrat Altstötter, Landgerichtspräs. Stepp und Generalstaatsanwalt Jung hin.13. Reichsführer-SS will, daß Staatsanwaltschaft an Polizei übergeben. Wird abgelehnt.14. Juden, Polen, Zigeuner, Russen und Ukrainer sollen nicht mehr, soweit es sich um Strafsachen handelt, von ordentlichen Gerichten abgeurteilt werden, sondern durch den Reichsführer-SS erledigt werden.