"1. Korrektur bei nicht genügenden Justizurteilen durch polizeichliche Sonderbehandlung.2. Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit.3. Rechtsprechung durch das Volk.4. Verordnungen, die die Polizei und Justiz betreffen, sollen abgestimmt herausgegeben werden.5. Straftilgung für Polizeiangehörige verbleibt beim Reichsminister der Justiz6. Reichsführer-SS stimmt der Regelung der Prügelstrafe zu."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "16.09.1942" . "Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz."@deu . . . . "Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz."@deu . .