Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.

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Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz. 
Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz. 
16.09.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
1. Korrektur bei nicht genügenden Justizurteilen durch polizeichliche Sonderbehandlung.2. Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit.3. Rechtsprechung durch das Volk.4. Verordnungen, die die Polizei und Justiz betreffen, sollen abgestimmt herausgegeben werden.5. Straftilgung für Polizeiangehörige verbleibt beim Reichsminister der Justiz6. Reichsführer-SS stimmt der Regelung der Prügelstrafe zu. 

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