Massnahmen bei Katastrophenfällen in Unterkünften ausländischer Arbeitskräfte.

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16.09.1942 
075/0481a.jpg 
Massnahmen bei Katastrophenfällen in Unterkünften ausländischer Arbeitskräfte. 
Art: Fotokopie 
Zur Abwehr etwaiger Gefahren bei Katastrophen durch Luftangriffe oder grössere Unglücksfälle in den Lagern, ist auf Anordnung des Reichsverteidigungskommissars XII eine ausreichende Überwachung der Lager sicherzustellen.Es ist zunächst auf die Betriebsangehörigen zurückzugreifen oder, wenn erforderlich, mit dem zuständigen Wehrmachtskommandanten den Einsatz ausreichender Bewachung sicherzustellen. Muster der Korrespondenz zwischen der Geheimen Staatspolizei und den politischen Abwehrbeauftragten in den Firmen. 

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