"7. Im Krankheitsfall ist dem Ostarbeiter Unterkunft und Verpflegung zu gewähren, wenn das Gesamtentgelt zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.8. Anweisung zum Sparen der Ostarbeiter auf besonderen Sparkarten.9. Mit Rücksicht auf das verspätete Erscheinen der Verordnung vom 30.06.1942 wird Einverständnis mit der Anwendung ab Monat Juli erklärt."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "04.09.1942" . "Nicht angeführt (Einsatzbedingungen der Ostarbeiter)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Einsatzbedingungen der Ostarbeiter)."@deu . .