"Für die nicht zu den Ostarbeitern gehörenden Arbeitskräfte gelten nach wie vor die Anordnungen des RAM über die arbeitsrechtliche Behandlung von Arbeitskräften aus dem Reichskommissariat Ostland mit Ausnahme von Weissruthenien vom 25.02.1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preussischer Staatsanzeiger vom 02.03.1942 Nr. 51) sowie auf dem Gebiet der steuerlichen Behandlung die erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Besteuerung und arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu besetzten Ostgebieten vom 21.02.1942 (RG Folio I S. 86)."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "04.09.1942" . "Nicht angeführt (Einsatzbedingungen der Ostarbeiter)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Einsatzbedingungen der Ostarbeiter)."@deu . .