"27.08.1942" . . . . . "Erlaß des Reichsführers-SS und Ch. d. Dt. Pol. vom 28.05.1941 - S II C 3 Nr. 9466/40-273"@de . . "075/0422a.jpg" . "Einweisung von Häftlingen in die Arbeitserziehungslager."@de . "Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenWiederholte, mit Facharbeiter und Arbeitskräftemangel begründete, Anträge der Staatspolizei(leit)stellen an das Reichssicherheitshauptamt - IV C 2 -, politische Häftlinge in den Arbeitserziehungslagern zu belassen bzw. dorthin einzuweisen, kann nicht entsprochen werden. Hinweis auf die grundlegenden Bestimmungen zur Errichtung von Arbeitserziehungslagern. Erlaß vom 28.05.1941 und 28.05.1941/12.12.1941 Abs. IV Ziffer 9 a Arbeitsverweigerer, arbeitsvertragsbrüchige und arbeitsunlustige Elemente, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, werden in die Arbeitserziehungslager eingewiesen. Vollzug der Schutzhaft hat nach Erlaß des Reichsministers des Innern vom 29.01.1938 - Pol. S V 1 Nr.70/37 179g grundsätzlich nur in Konzentrationslagern zu erfolgen."@de . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . .