"Erlaß des Hauptamtes SS-Gericht vom 12.11.1941 - III b 320/2"@de . . . "Adressat: alle Höheren SS- und PolizeiführerEin verurteilter Angehöriger der Orpo kann nur zur Bewährung in eine SS-Polizei-Division überstellt werden, nachdem Stellungnahme vom Chef oder IdO eingeholt wurde. Es sollen auch nur solche ehem. Angehörigen der Orpo zur SS-Pol.-Division überstellt werden, die nach ihrer Bewährung wieder Verwendung bei der Orpo finden."@de . . . . "Zuweisung von verurteilten ehem. Angehörigen der Orpo zur Sondereinheit der SS-Pol. Division."@de . . "075/0415a.jpg" . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . "21.08.1942" . . .