Zuweisung von verurteilten ehem. Angehörigen der Orpo zur Sondereinheit der SS-Pol. Division.
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Zuweisung von verurteilten ehem. Angehörigen der Orpo zur Sondereinheit der SS-Pol. Division.
Zuweisung von verurteilten ehem. Angehörigen der Orpo zur Sondereinheit der SS-Pol. Division.
21.08.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle Höheren SS- und PolizeiführerEin verurteilter Angehöriger der Orpo kann nur zur Bewährung in eine SS-Polizei-Division überstellt werden, nachdem Stellungnahme vom Chef oder IdO eingeholt wurde. Es sollen auch nur solche ehem. Angehörigen der Orpo zur SS-Pol.-Division überstellt werden, die nach ihrer Bewährung wieder Verwendung bei der Orpo finden.