. . . . . "Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit)."@de . . . "Gericht zugehen, welches über die Art der Strafverfolgung entscheidet. Das Kommando der Schupo entscheidet gemäß Erlaß 232/40 II vom 23.08.1940 (I149, Folio 28-29) ob eine Straftat disziplinarisch oder gerichtlich verfolgt werden soll."@de . "11.08.1942" . . "075/0393a.jpg" . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de .