Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0393a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit). 
Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit). 
11.08.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Gericht zugehen, welches über die Art der Strafverfolgung entscheidet. Das Kommando der Schupo entscheidet gemäß Erlaß 232/40 II vom 23.08.1940 (I149, Folio 28-29) ob eine Straftat disziplinarisch oder gerichtlich verfolgt werden soll. 

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