Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0393a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit).
Nicht angeführt (Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit).
11.08.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Gericht zugehen, welches über die Art der Strafverfolgung entscheidet. Das Kommando der Schupo entscheidet gemäß Erlaß 232/40 II vom 23.08.1940 (I149, Folio 28-29) ob eine Straftat disziplinarisch oder gerichtlich verfolgt werden soll.