"Mit Wirkung vom 01.09.1942 befindet sich die ges. Orpo einschl. ihrer Hilfsverbände im besonderen Einsatz und unterliegt damit der SS- und Polizeigerichtsbarkeit."@de . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . . "075/0388a.jpg" . . . . "Abschr. zu O.-Kdo. II P I (1c) 248/42III, (I149, Folio 46-47)"@de . . "08.08.1942" . "Sondergerichtsbarkeit der Orpo und ihrer Hilfsverbände."@de .