. "075/0373a.jpg" . "Auszug aus den in 319, Folio 100-103 wiedergegebenen Erlassen.Diese Bestimmungen gelten für alle Häftlinge, bei denen in den Schutzhaftunterlagen bzw. in den Schutzhaftbestätigungen des Reichssicherheitshauptamtes vermerkt ist, dass sie unter den\"Nacht und Nebe\"-Erlass fallen.Ferner fallen alle Häftlinge darunter, die als Häftlinge zum Fall\"Port\" oder\"Continen\" bezeichnet werden.Weitere Anordnungen hierzu."@de . . "Nicht angeführt (Auszug aus dem\"Nacht und Nebe\"-Erlass zum Dienstgebrauch bei den Konzentrationslagern)."@de . . . . "Art: Vervielfältigung"@de . . . "04.08.1942" . . .