"Auszug aus den in 319, Folio 100-103 wiedergegebenen Erlassen.Diese Bestimmungen gelten für alle Häftlinge, bei denen in den Schutzhaftunterlagen bzw. in den Schutzhaftbestätigungen des Reichssicherheitshauptamtes vermerkt ist, dass sie unter den\"Nacht und Nebe\"-Erlass fallen.Ferner fallen alle Häftlinge darunter, die als Häftlinge zum Fall\"Port\" oder\"Continen\" bezeichnet werden.Weitere Anordnungen hierzu."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "04.08.1942" . "Nicht angeführt (Auszug aus dem\"Nacht und Nebe\"-Erlass zum Dienstgebrauch bei den Konzentrationslagern)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Auszug aus dem\"Nacht und Nebe\"-Erlass zum Dienstgebrauch bei den Konzentrationslagern)."@deu . .