. "Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinHäftlinge, mit Ausnahme von Sowjetrussen, dürfen nur dann in Konzentrationslager aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Anordnung des Reichsführers-SS, des Reichssicherheitshauptamtes oder der Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vorliegt. Falls von anderen Stellen Einweisungen erfolgen, ist vom Reichssicherheitshauptamt, Dienststellen IV C2 eine Entscheidung einzuholen."@de . "075/0371a.jpg" . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . "03.08.1942" . . "Reichssicherheitshauptamt-IV C2 Allg. Nr. 41093 vom 29.07.1942"@de . . "Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager."@de . . . .